Jugendschutz
Der Schützenverein Erpen-Timmern erklärt ausdrücklich, dass er die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes sowie die Auflagen der Stadtverwaltung einhalten wird.
Dazu zählen insbesondere:
Kein Zutritt zur Veranstaltung am Freitag unter 16 Jahren, wenn keine Erziehungsbeauftragung vorliegt oder Erziehungsberechtigte nicht anwesend sind.
Pflicht zum Verlassen der Veranstaltung am Freitag ab Mitternacht unter 18 Jahren, wenn keine Erziehungsbeauftragung vorliegt oder Erziehungsberechtigte nicht anwesend sind.
Bei Vorlage einer Erziehungsbeauftragung haftet der Beauftragte für den Jugendlichen und übernimmt die volle Verantwortung zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes.
Kein Verkauf von Spirituosen oder branntweinhaltigen Getränken an Personen unter 18 Jahren an allen Veranstaltungstagen
Kein Verkauf von Bier oder Sekt an Personen unter 16 Jahren an allen Veranstaltungstagen.
Kein Verkauf von Alcopops
Verkauf von Zigaretten ausschließlich an der Theke (keine Automaten)
Um das Alter der Personen feststellen zu können, behalten wir uns vor, Ausweiskontrollen durchzuführen. Der Zelteintritt wird durch verschiedenfarbige Tanzbänder kontrolliert.
Beschädigte Tanzbänder berechtigen nicht zum Eintritt und werden auch nicht ersetzt.
Alkoholisierte Personen oder Personen unter Einfluss von anderen berauschenden Mitteln (Drogen) erhalten keinen Eintritt zur Veranstaltung.
Das Mitbringen von Getränken ist nicht gestattet. Grundsätzlich dürfen keine Rucksäcke mit in das Festzelt genommen werden. Hier behalten wir uns Taschenkontrollen vor.
Wer einer Ausweis- oder Taschenkontrolle nicht zustimmt, kann keinen Eintritt zur Veranstaltung erhalten.
Grundsätzlich behalten wir uns vor, den Zutritt zur Veranstaltung zu untersagen oder jemanden vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.
Unser Festwirt und sein gesamtes Personal sind verpflichtet, das Jugendschutzgesetz und andere Auflagen konsequent einzuhalten.
Neben der Zelteingangskontrolle wird ein Sicherheitsdienst während des Jugendtanzes bereit gestellt.
Personen, die handgreiflich werden oder sich an Schlägereien beteiligen werden unverzüglich der Veranstaltung verwiesen.
Erpen-Timmern,den 22.07.2016